Göttingen:Urteile nach Angriff auf Corpsstudenten

Die HNA berichtet:

[…] Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung endete vor dem Amtsgericht Göttingen mit einem Freispruch. Kein Zeuge konnte nach drei Jahren den Angeklagten als Täter identifizieren. […]

Eine 21-jährige Frau aus Göttingen, die wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt war, erhielt dagegen eine Ermahnung nach dem Jugendgerichtsgesetz. Anschließend wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, mehrere Partygäste als „Scheiß Burschis“ beschimpft zu haben. Außerdem habe sie sich widersetzt, als Polizisten ihre Personalien feststellen wollten.

Der angeklagte Vorfall hatte sich gegen 2 Uhr nachts abgespielt, als Besucher der Silvesterparty das Verbindungshaus verließen, um sich auf den Heimweg zu machen. Draußen seien sie von einer Gruppe von Menschen, die sich gegenüber dem Gebäude aufhielt, beschimpft und angeschrien worden, berichtete ein Zeuge. Auch Knallkörper seien geflogen. Die 21-jährige Angeklagte habe ihnen den Mittelfinger gezeigt und wutentbrannt gestikuliert. Dabei seien Ausdrücke wie „Scheiß Burschis“, „Scheiß Nazis“ und „Geht Sterben!“ gefallen. […]

Wenig später habe sie zwei Partygästen Erste Hilfe geleistet, die eine Ladung Reizgas ins Gesicht bekommen hatten. Beide hätten vor Schmerzen geschrien, weil ihre Augen so stark gebrannt hätten.

Wer das Pfefferspray versprüht hatte, ließ sich in dem Prozess allerdings nicht klären. Da der Vorfall bereits drei Jahre zurückliegt, war das Erinnerungsvermögen der Zeugen entsprechend eingeschränkt. […]

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